AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Miyazawa Flutes Europe GmbH

§1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

(3) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn und soweit das von uns schriftlich bestätigt worden ist.

(4) Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

§2 Angebote; Bestellungen

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend.

(2) Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.

§3 Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.

§4 Versand; Lieferung

(1) Die Ware wird von uns versichert und transportiert. Dem Käufer wird hierfür eine Pauschale berechnet, die in der Rechnung ausgewiesen wird.

(2) Die Wahl des Versandortes und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem Ermessen.

(3) Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

(4) Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

(5) Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(6) Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

(7) Wird eine vereinbarte Lieferzeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis gem. vorstehendem Abs.

(6) vorliegt, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug, berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§5 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle einer Selbstabholung bei ihrer Übernahme unverzüglich

a) nach Stückzahl und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken, und

b) mindestens stichprobenweise, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung zu öffnen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit, zu prüfen.

(2) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:

a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gem. vorstehendem Abs. (1) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.

b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus.

c) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.

d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten.

(3) Nicht form- und fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

§6 Gewährleistung; Haftungsbeschränkung

(1) Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich unseres Recht, stattdessen die bemängelte Ware zurückzunehmen, zu reparieren oder auszutauschen.

(2) Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir dem Käufer nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der von uns gelieferten Ware eine von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unsere Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr beginnend mit Übergabe.

§7 Zahlung

(1) Unsere Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird.

(2) Bei Zahlung per Firmenlastschrift gewähren wir ein Skonto von 2%.

(3) Wird der Rechnungsbetrag nicht spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitigen Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

(4) Wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt,Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.

Zudem sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern.

(3) Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

(4) Soweit unsere Forderungen insgesamt durch die vorstehend erklärten Abtretungen bzw. Vorbehalte zu mehr als 125% zweifelsfrei besichert sind, wird der Überschuss der Außenstände bzw. der Vorbehaltsware auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum/unser Recht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, auf unser erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

(7) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Beschädigung und Untergang ausreichend zu versichern.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall, dass dem Kunden eine Ware zu Testzwecken überlassen wird, gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen entsprechend mit der Maßgabe, dass in diesem Fall der Kunde zur ordnungsgemäßen Versicherung der Ware verpflichtet ist, da er mit Erhalt der Ware das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung übernimmt.

(2) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der jeweilige Bestimmungsort.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Wir können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.

(6) Wir haben Daten über den Käufer nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.

Stand: August 2017